23/04/2013

Bei der Berechnung wurden auch grundsätzlich andere Modelle erwogen, später jedoch verworfen. Es wurden noch weitere Jahre berechnet, mit ähnlichem Ergebnis. Eine unterscheidende Berechnung für Kollegen, die an so und so vielen Dienstagen, Donnerstagen usw. arbeiten, erschien uns nicht praxisgerecht. Sie macht jedoch einmal mehr deutlich, wie praxisfern die Idee einer Einzelstundenabrechnung ist. Welcher Honorarsatz zur Berechnung herangezogen wird, ist gleichgültig, da das Ziel eine relative (prozentuale) Angabe der Honorarveränderung ist. 

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