Aktuell

Pressemitteilung der Landes-Lehrervertretung der Berliner Musikschulen e.V. (LBM) vom 02.02.25 zur vom Bundestag beschlossenen Übergangsregelung


 
Wir fordern ungeachtet der neuen gesetzlichen Regelung eine unverzügliche Umwandlung von Honorartätigkeit in Festanstellung.

Seit dem sogenannten "Herrenberg-Urteil", in dem in einem Einzelfall 2022 eine Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrerin festgestellt wurde, haben viele Städte und Gemeinden die Arbeit der größtenteils als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte in sozialversicherungspflichtige Festanstellung umgewandelt. Seitdem haben viele Lehrkräfte einen Statusfeststellungsantrag bei der DRV gestellt, um die Einordnung und Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit überprüfen zu lassen.

Mit der nun eingetretenen Änderung des vierten Buches Sozialgesetzbuch soll es laut Gesetzesänderung vom 30.01.2025 ermöglicht werden, „für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen“ und „Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit zu geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können“. (scr/ste/30.01.2025)

Vorgesehen ist, dass im Falle einer Prüfung durch einen Versicherungsträger, die eine Versicherungspflicht der Lehrkraft feststellt, die Versicherungspflicht erst ab 1. Januar 2027 gilt. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt. 

Diese Regelung wirft für die Lehrkräfte einige Fragen auf.

 

Womit muss die Lehrkraft rechnen, falls sie der Regelung nicht zustimmt? 

 

Bereits jetzt wurde in Berlin einer Lehrerin gekündigt, die einen positiven Bescheid der DRV bekommen hatte. Andere werden zum Teil massiv mit Androhung von Kündigung unter Druck gesetzt. 

Dieses Vorgehen verurteilen wir als LBM auf das schärfste! 

Eine rechtmäßige Inanspruchnahme einer Statusfeststellung darf nicht dazu führen, dass der Lehrkraft Nachteile entstehen, zumal die Bezirke bisher keine nennenswerten Nachzahlungen zu befürchten hatten. Der Senat hatte 2024 zugesagt sich bis zum 31.07.2025 an den Nachzahlungen von Sozialversicherungbeiträgen zu beteiligen, sofern die Bezirke das Geld nicht aufbringen können. Somit tragen die Bezirke nur ein geringes bis gar kein Risiko.

 

Was passiert nach der Übergangsregelung?

 

Wir fordern, dass spätestens nach Ablauf der Übergangsregelung ab 2027 sämtlichen Lehrkräften eine Festanstellung angeboten wird. Da in der Übergangsregelung eine abhängige Beschäftigung aller an Musikschulen arbeitenden Honorarkräfte durch die Unterzeichnung des Rahmenvertrags, der eine selbstständige Tätigkeit vorsah, vorausgesetzt wird, muss bei der zukünftigen Anstellung die Arbeitserfahrung in vollem Umfang berücksichtigt werden. Außerdem ist es zwingend notwendig, dass die Stellen nicht ausgeschrieben werden, sondern Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt werden. Dies ist bereits in vielen Städten und Gemeinden passiert, u.a. in Köln, Leipzig und Dresden. Da in Berlin der Anteil der Honorartätigkeit historisch immer am höchsten im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet war, liegt es nahe, dass bereits jetzt konsequent Festanstellung eingerichtet wird, wobei wie mehrfach vom Senat angekündigt, das Musikschulangebot voll umfänglich gesichert werden muss. 

Das "Herrenberg-Urteil" ist von 2022, und es gab genug Zeit für den Senat sich damit zu beschäftigen und es umzusetzen. In den letzten 30 - 40 Jahren wurde durch die fast ausschließliche Beschäftigung von Honorarkräften in der Berliner Musikschularbeit enorm viel Geld gespart, was jetzt für die Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit eingesetzt werden muss. Dies sollte mit Blick auf die soziale Situation der Lehrkräfte schnell vorangetrieben werden. Zur Zeit beträgt die Rentenerwartung bei den Lehrkräften durchschnittlich ca. 400-600 €. Dies bedeutet für die berenteten Lehrkräfte eine bereits eingetretene Altersarmut, die sie zwingt weiter zu arbeiten.

Die Priorität des Senats von Berlin sollte in der Abschaffung der über einen langen Zeitraum aufgebauten prekären Verhältnisse liegen.

Die vom Senat geplante und im Bundesrat Ende 2024 beantragte zukünftige Gesetzesänderung würde eine Zementierung der bestehenden prekären Verhältnisse bedeuten, die sich keine der demokratischen Parteien als Ziel setzen sollte.

 

 

 

Pressemitteilung der LBM vom 29.11.24

 

Der Senat hat im Bundesrat eine Initiative eingebracht, die zur Zeit von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen unterstützt wird.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1504373.php

 

Entschließung des Bundesrates zur Handlungs- und Rechtssicherheit für den Einsatz von selbständigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden in den Einrichtungen der Weiterbildung und des Kulturbetriebs sowie an Hochschulen

- Antrag des Landes Berlin -Drucksache: 577/24  Beteiligung: AIS - K

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2024/0501-0600/0577-24.html?nn=4353044

 

Nach dem sogenannten "Herrenberg-Urteil" vom Juni 2022 ist eine Festanstellung der Honorarkräfte an Musikschulen zwingend notwendig. In einer Umfrage der ver.di-Fachgruppe Musik aus dem Jahr 2019 haben sich 80 % der Honorarkräfte für eine Festanstellung ausgesprochen. 

 

Wir als Landes-Lehrervertretung der Berliner Musikschulen e.V. weisen daher die immer wiederkehrende Behauptung "die meisten Lehrkräfte möchten gerne freiberuflich tätig bleiben" entschieden zurück! 

 

Eine weitere Verschleppung der Festanstellungen ist somit unerträglich, insbesondere für alle arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte, denn diese sind wirtschaftlich vollumfänglich auf die Tätigkeit angewiesen. Jede Zeitverzögerung hält uns die uns zustehenden Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge vor. Dadurch haben wir keinen ausreichenden Schutz im Krankheitsfall, keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit, keine unserer Erfahrung und Ausbildung entsprechende Entlohnung. Daraus folgt Altersarmut und die der Rentenkasse vorenthaltenen Beiträge gehen zu Lasten der allgemeinen Gesellschaft.

 

Daher fordern wir die sofortige Umwandlung der Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse, ohne Bewerbungsverfahren und mit Anerkennung der uns zustehenden Erfahrungsstufen.

 

Eine Weiterbeschäftigung als Honorarkraft sollte nur in Ausnahmen möglich und nur wenn anderweitig eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt.

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Pressemitteilung der Landeselternvertretung

http://freunde-der-joseph-schmidt-musikschule.de/ :

 

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bereits abgeschlossen:

 

Petition

 

Existenz öffentlicher berliner Musikschulen sichern

https://www.openpetition.de/petition/online/existenz-oeffentlicher-berliner-musikschulen-sichern

 

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