08/02/2010

Die Ergebnisse des „Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen“ werden von der Landes-Lehrervertretung der Berliner Musikschulen e.V. (LBM) begrüßt als ein richtiger Schritt hin zur Lösung der gravierenden Probleme innerhalb der Berliner Musikschullandschaft. Diese resultieren nach wie vor aus den historisch gewachsenen, sehr unterschiedlichen Bedingungen der Musikschulen in den Bezirken, die bisher aus mangelndem politischen Willen nicht wirksam ausgeglichen werden konnten. Der „Abschlussbericht“ bietet daher mit seinen neuerlichen Vorschlägen zur Angleichung der Versorgungsdichte mit Musikunterricht, der Ausstattung mit festen Stellen für Führungspersonal und Verwaltung sowie der Einrichtung einer Berliner „Steuerungsgruppe“ für die wichtigsten zentralen Belange gute Ansätze, einen Teil der dringlichen Probleme lösen zu können. 


Das empfohlene Aufwachsen der Versorgung mit Musikunterricht in schwach versorgten Bezirken ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei sich dies am Bedarf orientieren sollte. Voraussetzung hierfür sind attraktive, die spezifischen Bedingungen der Bezirke berücksichtigende Angebote. Eine „Deckelung“ in Bezirken mit hoher Nachfrage sollte es dabei nicht geben.


Die Ausstattung mit festen Stellen für Führungspersonal und Verwaltung ist ebenfalls eine Zielsetzung, die zu einer verbesserten fachlichen Kontrolle und besserer Steuerbarkeit der Schulen führen würde und seit langem als notwendig erachtet und daher begrüßt wird. Bei der Personalauswahl muss allerdings die Fachkompetenz entscheidend sein.


Es sei hier noch  angemerkt, dass sich die Empfehlungen der Kommission nicht auf Festanstellungen von Lehrkräften beziehen. Die Entscheidung zwischen einer Lehrtätigkeit in Festanstellung oder freier Mitarbeit darf jedoch ausschließlich durch den Charakter der Tätigkeit der Musikschullehrer bestimmt sein. Dem Missstand, dass in Berlin der größte Teil der so genannten „arbeitnehmerähnlichen“ Musikschullehrer entgegen ihrem Tätigkeitscharakter, entgegen den Empfehlungen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und entgegen dem Bundesdurchschnitt hart an der Grenze zur Scheinselbständigkeit „frei“ beschäftigt wird, soll nach den Vorschlägen der Kommission nicht abgeholfen werden.


Das vorgeschlagene System des Transfers fester Stellen für Führungspositionen unter den Bezirken ist als ein erster Schritt richtig. Er könnte die schwerwiegendsten Probleme in diesem Bereich mit geringem wirtschaftlichen Aufwand mildern, wenn er denn gelänge, und würde den schlecht ausgestatteten Musikschulen zu einer besseren Steuerbarkeit verhelfen. 


In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dieser Stellentransfer zwar hoffentlich auch zu Verschiebungen der Ergebnisse im System der Kosten-Leistungs-Rechnung führen wird, aber ungenügend und zu langwierig ist, um den notwendigen Kostenausgleich unter den Musikschulen und damit für die Bezirke insgesamt herzustellen und den ruinösen „Wettbewerb“ um die billigsten Angebote zu beenden, der einige Bezirke in immer neue Einsparrunden an ihren Musikschulen zwingt. Durch das kamerale System werden so immer wieder Bildungsangebote in erheblichem Umfang zerstört, die oft fast vollständig einnahmefinanziert sind - also für unverantwortlich geringe Nettoeinsparungen.


Die LBM bleibt hier bei ihrer Forderung nach der sofortigen Aussetzung des als untauglich erwiesenen Budgetierungssystems der Berliner Musikschulen bis zur Einsetzung eines den bezirklichen Bedingungen angemessenen Verfahrens. In diesem Zusammenhang müssen prinzipiell neue Mechanismen gefunden werden, z.B. durch budgetwirksame Steuerung von einem Gesamtberliner Gremium aus, um bezirkliche Strukturunterschiede ausgleichen zu können. Daher könnte die Einrichtung der im Bericht genannten „Steuerungsgruppe in einer Geschäftsstelle“ einen guten Ansatz bieten. Sie müsste bei dieser Variante zur Lösung der Budgetierungsprobleme allerdings mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Die unabdingbare Mitarbeit des Musikschul-Beirates sollte in angemessener Form mit der dieser Steuerungsgruppe verbunden werden. 


Da das derzeitige Budgetierungssystem Wettbewerbsinteressen der Bezirke fördert, die sich im Musikschulbereich als kontraproduktiv erwiesen haben, wird die im Kommissionsbericht angestrebte „Rahmenzielvereinbarung“ begrüßt. Sie sollte erweitert werden um eine eindeutige Lösung, die den Bezirken eventuelle Nachteile durch eine Gesamtberliner Ressourcenumverteilung ausgleicht. Hierzu könnten z.B. auch Teile der Etats der Musikschulen nachbudgetierbar gestaltet werden, wenn gemäß Zielvereinbarung neue Stellen eingerichtet wurden und dadurch eine Deckungslücke auftritt. Ebenso könnte nachbudgetiert werden, wenn zur Zielerreichung Schüler aufgenommen wurden und die Personalmittel nun unzureichend sind. Entsprechende Bereitschaft, die Globalsummenhoheit hier aufzugeben - etwa wie im Bereich der Lehr- und Lernmittel an den Regelschulen - wurde bereits von einigen Bezirken signalisiert.


Weiterführend zur Absicherung der Arbeit der Berliner Musikschulen wäre auch ein entsprechendes Landesgesetz, das die gesamtstädtische Verantwortung - insbesondere für den sachgerechten wirtschaftlichen Unterhalt - klar beschreibt, wie es von der LBM gefordert wird. In diesem Zusammenhang sei auch auf die „Resolution zur Zukunft der kommunalen Berliner Musikschulen“ des „Runden Tisches Berliner Musikschulen“ hingewiesen. Die im Kommissionsbericht genannte Rahmenzielvereinbarung mit Mindeststandards zur Sicherung der fachlichen Qualität wird insgesamt klar begrüßt.


Die Vorschläge der Kommission bieten also insgesamt wertvolle Ansätze, um verbesserte bezirkliche Angebote, eine effektivere Steuerbarkeit der bezirklichen Einrichtungen sowie eine flüssigere Koordination und gemeinsame Außendarstellung der Berliner Musikschulen zu erzielen und sollten daher im Verlauf der weiteren Ausformung von allen Beteiligten unterstützt werden. 

 

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